Grüne Karte:

Mit dem Auto ins Ausland? Denken Sie rechtzeitig an die „Grüne Karte“!

Wo bekomme ich die „Grüne Karte“?
Sie können diese bequem per Mail an office@markusbayer.at anfordern oder sich an unser telefonisches Kundenservice unter der Nummer +43 (01) 343 95 85  wenden.
Bitte bedenken Sie den notwendigen Postweg und fordern Sie das Dokument rechtzeitig vor Reiseantritt an!


In den meisten europäischen Staate n ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen wie z.B. Albanien oder Mazedonien ist das Mitführen der so genannten „Grünen Karte“ gesetzlich vorgeschrieben. Die „Grüne Karte“ bescheinigt bei Fahrten ins Ausland das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, informieren Sie sich bitte über den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, da in bestimmten Ländern ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist.

In welchen europäischen Ländern muss die „Grüne Karte“ auf jeden Fall mitgeführt werden?
Albanien (AL)
Bosnien-Herzegowina (BIH)
Mazedonien (MK)
Moldawien (MD)
Montenegro (MNE*)
Ukraine (UA)
Weißrussland (BY)
Bulgarien (BG)
Rumänien (RO)
Türkei (TR)
 
* Seit 1. 2. 2012 gibt es ein eigenes Staatskennzeichen für Montenegro (MNE). Achten Sie daher ab sofort bei Reisen nach Montenegro, dass eine Grüne Karte mit dem neuen Staatenkennzeichen (MNE) mitgeführt wird. Das Staatenkennzeichen SRB, das bis 1. 2. 2012 für Serbien UND Montenegro galt, ist nur mehr für Serbien gültig. Für die Einreise nach Serbien ist seit 1. 1. 2012 eine Grüne Karte nicht mehr zwingend notwendig. Wir empfehlen jedoch derzeit nach wie vor die Mitnahme der Grünen Karte.

Es ist sinnvoll, die „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr = IVK) auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es kommt immer wieder vor, dass sie bei Kontrollen im jeweiligen Land verlangt wird (z.B. Italien, Kroatien etc.).

Was ist bei Reisen in Ländern mit außereuropäischen Territorien (z.B. Türkei, Russland) zu berücksichtigen?
Erforderlich ist das Mitführen der kostenpflichtigen „Großen Grüne Karte“, die vor Reiseantritt abzuschließen ist.

Für welche Länder ist die kostenpflichtige „Große Grüne Karte“ erforderlich bzw. abschließbar?
Israel (IL)
Marokko (MA)
Russland (RUS)
Tunesien (TN)
Türkei (TR) 
 
Ohne „Große Grüne Karte“ haben Sie keinen Versicherungsschutz in diesen Ländern!
Für den Iran (IR) wird trotz Grüne-Karten-Abkommen kein Versicherungsschutz ausgestellt.

Wo gilt die „Grüne Karte“ nicht?
Im Kosovo

Was ist im Rahmen der „Große Grüne Karte“ versichert?
Standardmäßig die Kfz-Haftpflicht. Ist eine Erweiterung auf eine bestehende Kfz-Kasko- oder -Insassenunfall (z.B. Personenkasko) gewünscht, kann das vor Reiseantritt beantragt werden.

Wann muss eine Grenzversicherung abgeschlossen werden?
Eine Grenzversicherung ist für jene Länder abzuschließen, in denen die „Grüne Karte“ als Nachweis für einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Schutz nicht gilt oder anerkannt wird.

Was ist eine Grenzversicherung?
Reisen Sie in ein Land ein, in dem die „Grüne Karte“ nicht als Versicherungsnachweis gilt oder anerkannt wird, ist eine kostenpflichtige Grenzversicherung vor Ort abzuschließen. Die Prämie ist bei der Einreise zu bezahlen.
Die Grenzversicherung weist nach, dass das Fahrzeug, mit dem eingereist wird, kfz-haftpflichtversichert ist. Die nationalen Deckungssummen sind meist sehr niedrig. Im Schadensfall werden weitaus geringere Leistungen als in Österreich ausbezahlt.
Da die Prämien unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vor Antritt einer Reise entweder bei einem Autofahrerklub oder bei der Botschaft des Landes zu informieren.

Was ist vor einer Fahrt in den Urlaub zu beachten?
Überprüfen Sie, ob die „Grüne Karte“ abgelaufen ist. Ist dies der Fall, beantragen Sie bitte umgehend eine neue.
Reisen Sie in Länder, wo die „Große Grüne Karte“ erforderlich ist, besorgen Sie sich diese vor Reiseantritt.
Der Aufkleber für das Staatenkennzeichen („A- Pickerl“) auf dem Auto ist notwendig, wenn Sie noch kein EU-konformes Kennzeichen haben. Außerhalb der EU ist es ratsam, dieses neben dem EU-Kennzeichen anzubringen.
 

Wir wünschen Ihnen einen sorgenfreien Urlaub!